Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum

Als Kandidat müssen Sie sich bei diesen Übungen so verhalten, als ob Sie sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegen (Kontroll- und Sicherungsblicke); Blinkersetzen ist aber nicht erforderlich.

Es sind alle Übungen vorgeschrieben, die Reihenfolge bestimmt der Prüfer. Gelingt Ihnen eine Teilübung nicht, so haben Sie insgesamt drei Versuche, die Teilübung erfolgreich zu absolvieren.

Wenn ein Kandidat bei den Übungen im verkehrsfreien Raum stürzt oder so schwere Fahrfehler begeht, dass seine persönliche Sicherheit beim Fahren im Verkehr gefährdet erscheinen muss, wird der Prüfer die Prüfung abbrechen.