Tipps für die praktische Prüfung der Klasse B

Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!

Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck wird der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung [Version 2019] ist für alle Fahrprüfer verbindlich.

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

A. Überprüfung am Fahrzeug
B. Übungen im Langsamfahrbereich
C. Fahren im Verkehr
D. Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt für die Klassen A1, A2 A, B sowie BE mindestens 25 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile A, B und D wird daher die Gesamtdauer der praktischen Prüfung nur dann 40 Minuten unterschreiten, wenn die Prüfung abgebrochen werden musste.

Es darf immer nur ein Kandidat geprüft werden. Das gleichzeitige Prüfen von zwei Kandidaten (z.B. ein B-Kandidat und ein A-Kandidat) ist nicht zulässig, weil der Fahrprüfer seine gesamte Aufmerksamkeit dem zu prüfenden Kandidaten widmen muss.