Nach der Fahrt
Als Kandidat können Sie am Ende der Fahrt mit dem Prüfer einen eventuell gemachten Fahrfehler besprechen und Ihr Fahrverhalten begründen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrprüfers, falls die Erklärung des Fehlers ausreichend ist, den gemachten Fahrfehler nicht anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten (aus seiner subjektiven Sicht der Verkehrssituation) gar kein Fahrfehler aufgetreten ist.