Rückwärts an Rampe (Wand)
- Die Wand ist durch mindestens zwei Stangen mit gut sichtbaren Bändern zu markieren, sofern nicht andere Einrichtungen (Rampe, Zaun, Gitter, etc.) vorhanden sind.
- Die „Wand“ muss über die Rückblickspiegel deutlich zu erkennen sein.
- Es ist auf eine Länge von mindestens zwei Fahrzeuglängen rückwärts zu fahren
- Es ist möglichst nahe an die Rampe heranzufahren.
Beurteilt wird:
- Es darf auch über das geöffnete Seitenfenster oder eine geöffnete Türe direkt zurückgeschaut werden
- Der Kandidat darf ein Mal aussteigen und die Entfernung zur Rampe kontrollieren
- Die Wand darf nicht überragt werden
- Abstand zur Wand deutlich weniger als 0,5 Meter