Rückwärts an Rampe (Wand)

  • Die Wand ist durch mindestens zwei Stangen mit gut sichtbaren Bändern zu markieren, sofern nicht andere Einrichtungen (Rampe, Zaun, Gitter, etc.) vorhanden sind.
  • Die „Wand“ muss über die Rückblickspiegel deutlich zu erkennen sein.
  • Es ist auf eine Länge von mindestens zwei Fahrzeuglängen rückwärts zu fahren
  • Es ist möglichst nahe an die Rampe heranzufahren.

Beurteilt wird:

  • Es darf auch über das geöffnete Seitenfenster oder eine geöffnete Türe direkt zurückgeschaut werden
  • Der Kandidat darf ein Mal aussteigen und die Entfernung zur Rampe kontrollieren
  • Die Wand darf nicht überragt werden
  • Abstand zur Wand deutlich weniger als 0,5 Meter