Ohne Ausweis gibt es keine Prüfung!
Als Prüfungskandidat müssen Sie Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen können.
Als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität gilt z.B.:
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
Bei Zuerkennung von internationalem Schutz (Asyl und subsidiärer Schutz) werden folgende Ausweise ausgestellt, die ebenfalls als Nachweis der Identität gelten:
- Graue Asyl-Karte für subsidiär Schutzberechtigte
- Blaue Asyl-Karte für Asylberechtigte
- Konventionsreisepass
- Fremdenpass für subsidiär Schutzberechtigte
- Gelbe Identitätskarte für Fremde
Nicht ausreichend sind z.B. Schülerausweise.