Ohne Ausweis gibt es keine Prüfung!

Als Prüfungskandidat müssen Sie Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen können.

Als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität gilt z.B.:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein

Bei Zuerkennung von internationalem Schutz (Asyl und subsidiärer Schutz) werden folgende Ausweise ausgestellt, die ebenfalls als Nachweis der Identität gelten:

  • Graue Asyl-Karte für subsidiär Schutzberechtigte
  • Blaue Asyl-Karte für Asylberechtigte
  • Konventionsreisepass
  • Fremdenpass für subsidiär Schutzberechtigte
  • Gelbe Identitätskarte für Fremde

Nicht ausreichend sind z.B. Schülerausweise.