Fahrstreifenwechsel
Sie dürfen die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem Sie sich davon überzeugt haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
Fahrstreifenwechsel können auch vom Prüfer angeordnet werden!
Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme
Kontrolliert wird:
- Richtige Blickkontrollen nach vorne und hinten (2-S-Blick)
- Rechtzeitiges Anzeigen
- Beurteilen der anderen Verkehrsteilnehmer nach deren Spur- und Spurtverhalten oder deren Zeichengebung.
Mögliche Fehler:
- Erkennt einen notwendigen Fahrstreifenwechsel nicht oder zu spät und muss daher anhalten
- Kein vollständiger 2-S-Blick
- Fehlendes Blickverhalten
- Übersehen eines anderen Fahrzeuges
Beachtung der Bodenmarkierungen
Der Kandidat muss beim Fahrstreifenwechsel die vorhandenen Bodenmarkierungen beachten. Das Überfahren von Bodenmarkierungen ist zulässig, wenn es für die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist.
Mögliche Fehler:
- Überfahren von Sperrlinien, Randlinien, Sperrflächen, ohne dass es im Rahmen des Verkehrsflusses erforderlich ist
- Entgegen Richtungspfeil weiterfahren
Rechtzeitige Anzeige
Der Kandidat muss den Fahrstreifenwechsel so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Mögliche Fehler:
- Zu frühe Anzeige
- Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
- Nicht koordiniert mit 2-S-Blick
- Blinker wird nach Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
Richtige Ausführung
Der Fahrstreifenwechsel darf erst durchgeführt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Im geeigneten Augenblick muss der Kandidat den Fahrstreifenwechsel entschlossen durchführen.
Mögliche Fehler:
- Zögerliche Durchführung
- Kein ausreichender Tiefenabstand nach dem Fahrstreifenwechsel
- Spurversatz nicht der Geschwindigkeit angepasst
- Falsche Geschwindigkeitseinschätzung der Fahrzeuge am anderen Fahrstreifen
- Behinderung eines anderen Fahrzeuges