Bekleidung

Ohne vorschriftsmäßigen Helm (Helm ohne Prüfplakette oder mit nicht geschlossenem Kinnriemen) oder ohne geeignete Kleidung (festes Schuhwerk, Motorradhandschuhe, feste Jacke mit langen Ärmeln und feste, lange Hose) wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet, falls der Kandidat die unvollständige Ausrüstung nach einem Hinweis des Prüfers nicht korrigieren kann.

Fragen Sie rechtzeitig vor der ersten Fahrstunde, welche Ausrüstungsgegenstände Sie sich in der Fahrschule ausborgen können!

Sturzhelm

Sturzhelme müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen. Aus den ersten beiden Ziffern der Prüfnummer kann man ablesen, welche Prüfnorm der Helm erfüllt hat: „05“ bedeutet, dass der Helm der Regelung 22/05 entspricht. Helme, die nicht einmal der Regelung 22/04 entsprechen, dürfen zwar noch verwendet, aber nicht mehr neu verkauft werden.

Das Helmvisier muss sauber sein und soll nicht zerkratzt sein.

Der Kinnriemen muss geschlossen sein und eng anliegen.

Übrige Bekleidung

Als geeignet gilt eine feste Jacke mit langen Ärmeln, feste Hose, feste Schuhe. Lederbekleidung ist nicht erforderlich.

Motorradhandschuhe sind erforderlich.

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