Teil D: Besprechung von erlebten Situationen
Als Kandidat können Sie am Ende der Fahrt mit dem Prüfer einen eventuell gemachten Fahrfehler besprechen und Ihr Fahrverhalten begründen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrprüfers, falls die Erklärung des Fehlers ausreichend ist, den gemachten Fahrfehler nicht anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten (aus seiner subjektiven Sicht der Verkehrssituation) gar kein Fahrfehler aufgetreten ist.
Das Wissen über das richtige Verhalten allein genügt nicht, vielmehr ist das richtige Verhalten zu demonstrieren. Sollte sich der Kandidat falsch verhalten haben, sind eine Erklärung und das Wissen über das richtige Verhalten alleine nicht ausreichend, den Fehler als solchen nachzusehen. Dies ist nur möglich, wenn der Kandidat eine Erklärung für sein Verhalten hat.
Im Prüfprotokoll sind die folgenden Situationen als Themen für diese Besprechung angegeben: