Fahren auf Autobahnen und Autostraßen

Autobahnen

Autobahnen darf man mit Kraftfahrzeugen befahren, die eine Bauartgeschwindigkeit über 60 km/h aufweisen und schneller als 60 km/h fahren dürfen. Autobahnen sind gegenverkehrsfrei und haben keine Kreuzungen. Es gilt auch auf „Stadtautobahnen“ die Rechtsfahrordnung.

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Generelle Höchstgeschwindigkeit: 130 km/h, auf manchen Strecken ist dauernd oder zu bestimmten Zeiten nur eine niedrigere Geschwindigkeit zulässig. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit kann auch mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen flexibel an die örtliche Verkehrssituation (Verkehrsdichte, Lärmpegel, Witterung, Unfall, Wartungsarbeiten, …) angepasst werden.

Für die Nutzung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes ist eine Autobahnvignette erforderlich, auf einzelnen Stecken ist eine Sondermaut zu bezahlen.

Verbote

  • Umkehren und Rückwärtsfahren
  • Halten und Parken, außer auf Parkplätzen
  • Befahren des Pannenstreifens, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt
  • Fahren gegen die Fahrtrichtung („Geisterfahren“)

Auffahren auf die Autobahn

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Verhalten auf der Autobahn

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  • Fahrgeschwindigkeit mit der Sekundenmethode überprüfen, vor allem bei Sichtbehinderung
  • Sicherheitsabstand (zwei bis drei Sekunden) einhalten und kontrollieren
  • Vor Autobahnknoten oder einem längeren Tunnel evtl. geänderte Wegweisung beachten (Prismenwender in den Verkehrszeichen-Brücken)
  • Pausen einhalten (alle zwei bis drei Stunden)

Geschwindigkeiten bei Baustellen

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Werden mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, z.B. auf einer Autobahnbaustelle 100 | 80 | 60, muss nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden, um wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu erlauben.

Abfahren von der Autobahn

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Autostraßen

Autostraßen darf man mit Kraftfahrzeugen befahren, die eine Bauartgeschwindigkeit über 60 km/h aufweisen und schneller als 60 km/h fahren dürfen. Autostraßen sind immer Vorrangstraßen. Sie haben Gegenverkehr und Querverkehr.

Verbote

  • Umkehren und Rückwärtsfahren
  • Halten und Parken, außer auf Parkplätzen
  • Befahren des Pannenstreifens, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt