Partnerkunde

Der Vertrauensgrundsatz und seine Ausnahmen

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Dennoch darf jeder Straßenbenützer grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer alle für die Benützung der Straße geltenden Rechtsvorschriften befolgen.

Ausgenommen von diesem Vertrauensgrundsatz sind

  • Kinder
  • Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde
  • Offensichtlich Körperbehinderte
  • Gebrechliche
  • Personen, aus deren Handlungen geschlossen werden muss, dass sie die Gefahren des Straßenverkehrs nicht erkennen oder sich nicht entsprechend verhalten, z.B. Menschen, die betrunken sind, die sich unklar (ungenaue Fahrlinie, einbiegen ohne Blinkzeichen, …) oder eindeutig vorschriftswidrig (Vorrangverletzungen, überhöhte Geschwindigkeit, …) verhalten.

Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie sich bei Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

3-A-Technik

Die 3-A-Technik hilft Ihnen, gefährliche und gefährdete Verkehrsteilnehmer zu erkennen: Achten Sie besonders auf das Alter, den Aufmerksamkeitsgrad und die Absicht der Verkehrspartner.

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Überprüfen Sie, ob Sie von den anderen Verkehrsteilnehmern bemerkt werden: Nehmen Sie mit ihnen Blickkontakt auf!