Überholen, Überholt werden
Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.
Nicht als Überholen gilt:
- Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
- Die freie Wahl des Fahrstreifens
- Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
- Wenn man sich an einem Fahrzeug vorbeibewegt, das auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt
Grundsätzlich müssen Sie links überholen. Rechts zu überholen sind:
- Anzeigende und eingeordnete Linkseinbieger
- Schienenfahrzeuge, die in der Mitte fahren. Ist der Platz rechts neben der Straßenbahn nicht verwendbar (Baustelle, parkende Fahrzeuge, …), dürfen Sie auf Straßen mit Gegenverkehr nicht überholen.
In Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auf beiden Seiten überholt werden - Straßendienstfahrzeuge auf Arbeitsfahrt, wenn sie ganz links fahren
Die Pflichten des überholten Fahrzeuglenkers
- Nicht schneller werden (Ausnahme: Schienenfahrzeuge)
- Am rechten Fahrbahnrand fahren
- Bei Verwendung von Fernlicht so abblenden, dass der überholende Lenker beim Einordnen nicht geblendet wird
Kontrollen vor dem Überholvorgang
- Werde ich selbst überholt?
- Reicht die Überholsichtweite aus?
- Reicht die Fahrbahnbreite aus?
- Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
- Ist das Einordnen sicher möglich?
- Gilt ein Überholverbot?
Der Ablauf eines Überholvorgangs
- 3-S-Blick
- Blinker
- Auf den Gang schalten, bei dem die beste Beschleunigung erzielt werden kann. Beim Überholen eines PKW oder LKW wird das meist der 3. oder 4. Gang sein. Wenn Sie einen Traktor überholen wollen, werden Sie meist den 2. oder den 3. Gang verwenden
- 3-S-Blick, Kontrollblick zum Gegenverkehr und zur Überhollücke
- Umspuren und voll beschleunigen
- Kurze Spiegelblicke zum Überholten
- Umspuren, wenn Sie den Überholten ganz im Innenspiegel sehen können (Blinker, Schulterblick)