Wahl der Fahrgeschwindigkeit

Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den

  • Straßenverhältnissen
  • Verkehrsverhältnissen
  • Sichtverhältnissen
  • Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

Sie dürfen nicht so schnell fahren, dass Sie andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzen oder Vieh verletzen, wenn dies vermeidbar ist.
Sie dürfen auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass Sie den übrigen Verkehr behindern.

Die meisten Fahrzeuge haben bei ca. 60 bis 80 km/h im höchsten Gang den niedrigsten Verbrauch. Zusätzlich müssen Sie bei höheren Geschwindigkeiten öfter wegen langsamerer Fahrzeuge abbremsen und anschließend wieder beschleunigen. Das ist für Ihr Fahrzeug und Sie gleichermaßen anstrengend – ohne dass ein nennenswerter Zeitgewinn dabei herausspringt, weil die Durchschnittsgeschwindigkeit annähernd gleich bleibt.

Das Verkehrszeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung“ setzt die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen) außer Kraft.

Werden mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, z.B. auf einer Autobahnbaustelle 100 | 80 | 60, muss nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden, um wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu erlauben.

Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht, ist kein Ende-Schild nötig. Die Beschränkung endet automatisch am Ende des Arbeitsbereichs. 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für den Straßenzug, an dem das Verkehrszeichen angebracht ist, und endet darum automatisch beim Einbiegen in eine Querstraße.

Steht das Schild unmittelbar bei der Ortstafel, gilt das Tempo für den ganzen Ort.

Als Zonenbeschränkung gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nach dem Einbiegen bis zum Verkehrszeichen „Ende einer Zonenbeschränkung“.