Wahl der Fahrspur
Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie so weit rechts fahren, wie es Ihnen unter Berücksichtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.
Einflüsse auf den Seitenabstand:
- Geschwindigkeit
- Fahrbahnbreite
- Fahrbahnzustand
- Art und Beladung Ihres Fahrzeugs
- Personen oder Gegenstände am Fahrbahnrand
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, müssen Sie ganz rechts („am rechten Fahrbahnrand“) fahren, vor allem
- An unübersichtlichen Straßenstellen (unübersichtliche Kurven, im Bereich von Fahrbahnkuppen, …)
- Bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneetreiben, …
- Bei Gegenverkehr
- Beim Überholtwerden
Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
Sie dürfen unter folgenden Voraussetzungen neben anderen Fahrzeugen fahren:
- Die Fahrbahn muss mindestens zwei Fahrstreifen für Ihre Fahrtrichtung haben
- Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr dürfen Sie nicht über die Mitte der Fahrbahn fahren
- Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs muss das Nebeneinanderfahren erfordern
- Nebeneinanderfahren ist nur für Kraftfahrzeuge erlaubt. Sie dürfen beim Fahrstreifenwechsel andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern
Freie Wahl des Fahrstreifens
Als Lenker eines Kraftfahrzeugs dürfen Sie im Ortsgebiet bei mindestens zwei durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Fahrstreifen für Ihre Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.
Außerhalb des Ortsgebiets gilt immer die Rechtsfahrordnung, auch auf sogenannten „Stadtautobahnen“.
Schutzinseln und Verkehrsinseln
An baulichen Anlagen in der Mitte der Fahrbahn fahren Sie rechts vorbei. Liegt die Anlage in der Mitte einer Einbahnstraße oder in der Mitte Ihrer Fahrbahnhälfte, dürfen Sie links oder rechts daran vorbeifahren (Rechtsfahrordnung, Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen beachten!).
Befahren von Schienen
Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen Sie die Gleise nicht überqueren.
Das Befahren von Schienen ist verboten:
- Auf einem selbstständigen Gleiskörper
- Wenn die Schienen an beiden Fahrbahnrändern liegen und zwischen den Gleisen ausreichend Platz vorhanden ist
- Wenn Sie die Straßenbahn behindern. Sind Bodenmarkierungen zum Einordnen vorhanden, dürfen Sie beim Umspuren die Straßenbahn behindern, aber nicht gefährden. Bedenken Sie den langen Bremsweg der Straßenbahn!