Wahl der Fahrspur

Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie so weit rechts fahren, wie es Ihnen unter Berücksichtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.

Einflüsse auf den Seitenabstand:

  • Geschwindigkeit
  • Fahrbahnbreite
  • Fahrbahnzustand
  • Art und Beladung Ihres Fahrzeugs
  • Personen oder Gegenstände am Fahrbahnrand
12028Z
12165Z
12178Z
12222Z
12239Z
7120237Z
7120293Z
7120841Z
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow
Shadow

Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, müssen Sie ganz rechts („am rechten Fahrbahnrand“) fahren, vor allem

  • An unübersichtlichen Straßenstellen (unübersichtliche Kurven, im Bereich von Fahrbahnkuppen, …)
  • Bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneetreiben, …
  • Bei Gegenverkehr
  • Beim Überholtwerden

Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen

image-236
image-237
image-238
image-239
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow
Shadow

Sie dürfen unter folgenden Voraussetzungen neben anderen Fahrzeugen fahren:

  • Die Fahrbahn muss mindestens zwei Fahrstreifen für Ihre Fahrtrichtung haben
  • Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr dürfen Sie nicht über die Mitte der Fahrbahn fahren
  • Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs muss das Nebeneinanderfahren erfordern
  • Nebeneinanderfahren ist nur für Kraftfahrzeuge erlaubt. Sie dürfen beim Fahrstreifenwechsel andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern

Freie Wahl des Fahrstreifens

image-243
image-242
image-241
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow
Shadow

Als Lenker eines Kraftfahrzeugs dürfen Sie im Ortsgebiet bei mindestens zwei durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Fahrstreifen für Ihre Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.

image-245
image-244
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow
Shadow

Außerhalb des Ortsgebiets gilt immer die Rechtsfahrordnung, auch auf sogenannten „Stadtautobahnen“.

Schutzinseln und Verkehrsinseln

An baulichen Anlagen in der Mitte der Fahrbahn fahren Sie rechts vorbei. Liegt die Anlage in der Mitte einer Einbahnstraße oder in der Mitte Ihrer Fahrbahnhälfte, dürfen Sie links oder rechts daran vorbeifahren (Rechtsfahrordnung, Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen beachten!).

Befahren von Schienen

Unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges dürfen Sie die Gleise nicht überqueren.

image-246
image-247
image-248
image-249
image-250
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow
Shadow

Das Befahren von Schienen ist verboten:

  • Auf einem selbstständigen Gleiskörper
  • Wenn die Schienen an beiden Fahrbahnrändern liegen und zwischen den Gleisen ausreichend Platz vorhanden ist
  • Wenn Sie die Straßenbahn behindern. Sind Bodenmarkierungen zum Einordnen vorhanden, dürfen Sie beim Umspuren die Straßenbahn behindern, aber nicht gefährden. Bedenken Sie den langen Bremsweg der Straßenbahn!