Garage
- Die seitlichen und hinteren Begrenzungen stellen „Wände“ dar
- Das Fahrzeug ist möglichst in einem Zug einparken
- Der Fahrzeug muss innerhalb der Markierung stehen
- Das Fahrzeug muss annähernd parallel zur seitlichen Begrenzung stehen
- Die Begrenzungen der Garage dürfen weder berührt noch überfahren werden
- Es ist möglichst nahe an die „Rückwand“ heranzufahren
Der Prüfer beurteilt:
- Zwei Korrekturzüge sind zulässig
- Berühren der „Wände“ nicht zulässig
- Das Fahrzeug ist möglichst parallel abzustellen
- Aussteigemöglichkeit beachten
- Kontroll- und Sicherungsblicke
Automatische Parkunterstützung (kein eigenständiges Lenken durch den Kandidaten) ist nicht zulässig.
Tipps zum Einparken:
Bereits bei der Annäherung an die Parklücke blinken. Ausgangsposition: mindestens eine Fahrzeuglänge und eine Fahrzeugbreite von der Parklücke entfernt („Lieber drei Meter zu weit vorne als einen halben Meter zu weit hinten“)
Wenn der Gegenverkehr und der Nachfolgeverkehr das Einparken zulassen: Gerade zurückfahren, bis die nähere Ecke der Parklücke (Ecke des Fahrzeugs) zu sehen ist. Wichtig: kontinuierliche Geschwindigkeit mit schleifender Kupplung während des ganzen Einparkvorgangs (Kontrolle über den Einschlag der Räder)
Sicherungsblick auf den ausschwenkenden linken Kotflügel vor dem Einschlagen. Nach rechts einschlagen und mit der Mitte des eigenen Fahrzeugs auf die Mitte am Anfang der Parklücke zielen
Kontrolle des Seitenabstandes zu den beiden parkenden Nachbarfahrzeugen über die Außenspiegel. Mit der Mitte des eigenen Fahrzeugs auf die Mitte am Ende der Parklücke zielen
Das Fahrzeug soll möglichst in einem Zug eingeparkt werden, zwei Korrekturzüge sind zulässig