Teil A: Überprüfung am Fahrzeug
Der Kandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeuges vertraut sein.
Bei diesem Prüfungsteil sollen Sie außerdem zeigen, dass Sie die im Theorieunterricht gelernten und bei der Theorieprüfung abgefragten Sicherheitskontrollen auch in der Praxis umsetzen können. Sie benötigen dazu – von einem Taschentuch zum Prüfen des Ölstands abgesehen – keinerlei Hilfsmittel.
Der Fahrprüfer wählt aus den angeführten Themen mindestens drei Themen aus und lässt den Kandidaten die zu den einzelnen Themen gestellten Aufgaben vorzeigen. Dieser Teil der Prüfung darf nicht zu einer zusätzlichen mündlichen Theorieprüfung führen.