Beleuchtung
Einschalten der Lichtstufen
Zum Einschalten aller Lichtstufen müssen Sie die Zündung einschalten!
Lichtstufe 0: Automatisch eingeschaltetes Tagfahrlicht oder kein Licht
Die Verwendung von Tagfahrlicht ist in Österreich gesetzlich nicht als Verhaltensvorschrift für den Lenker vorgeschrieben. Tagfahrlicht ist jedoch bei der Typengenehmigung von neuen Automodellen erforderlich.
Lichtstufe 1: Begrenzungslicht (Standlicht)
Wenn man Ihr abgestelltes Fahrzeug aus 50 m Entfernung nicht erkennen kann, müssen Sie es beleuchten. Die Begrenzungs- und Schlussleuchten zeigen die Fahrzeugbreite an.
Das Begrenzungslicht leuchtet bei allen Lichtstufen mit.
Lichtstufe 2: Abblendlicht oder Fernlicht
Abblendlicht
Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn ca. 50 bis 60 m weit aus. Meist ist die Leuchtweite am Armaturenbrett verstellbar, damit der Gegenverkehr bei beladenem Fahrzeug nicht geblendet wird. Für exakte Scheinwerfereinstellung müssen Sie eine Werkstätte oder einen Automobilclub aufsuchen!
In diesen Situationen müssen Sie mit Abblendlicht (nicht nur mit Tagfahrlicht) fahren:
- Bei Sichtbehinderung durch Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Schneefall oder Nebel
- Beim Befahren eines Tunnels
- Beim Abschleppen
Fernlicht
Bei eingeschaltetem Abblendlicht Blinker-Hebel nach vorne drücken, zum Ausschalten Blinker-Hebel in die Ausgangsposition ziehen. Kontrollleuchte beachten!
Lichthupe: Blinker-Hebel nach hinten ziehen
Sie dürfen im Ortsgebiet das Fernlicht verwenden:
- Als Warnzeichen (Lichthupe)
- Wenn die Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und der Anhalteweg nicht anders beleuchtet wird
- Bei Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee bei Tag
Das Fernlicht ist auch außerhalb des Ortsgebietes verboten:
- Bei stehendem Fahrzeug
- Bei ausreichender Straßenbeleuchtung
- Wenn andere Fahrzeuglenker oder Fußgängergruppen sowie Züge oder Schiffe neben der Fahrbahn geblendet werden
- Beim Hintereinanderfahren in kurzem Abstand ohne zu überholen
- Bei Wild auf der Fahrbahn
- Bei Nebel
- Bei Schneetreiben oder starkem Regen bei Dunkelheit
Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte
Lichtschalter ziehen oder eigene Schalter am Lenkstockhebel oder am Armaturenbrett betätigen
Das Einschalten der Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) ist bei jeder Witterung erlaubt.
In folgenden Situationen können Sie Nebellicht sinnvoll verwenden:
- Bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneetreiben
- Auf engen oder kurvenreichen Freilandstraßen bei Dunkelheit – der Fahrbahnrand wird so besser beleuchtet
Die Nebelschlussleuchte wird bei starker Sichtbehinderung (unter 100 m Sicht) verwendet.
Überprüfen der Beleuchtung
Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler sauber, keine Beschädigungen oder Roststellen am Reflektor.
Funktionskontrolle (einschalten, Rundgangkontrolle): Bei einem Defekt eines Scheinwerfers müssen Sie die Beleuchtungsanlage bei der nächsten Tankstelle oder Werkstätte reparieren lassen.
Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung leuchten bei jeder Lichtstufe mit (evtl. Ausnahme: automatisches Tagfahrlicht).