Sonstiges
Kennzeichentafeln
Die Kennzeichentafeln dürfen nicht verschmutzt oder beschädigt sein.
§ 57a KFG Plakette
Die wiederkehrende Begutachtung ist bei neu zugelassenen PKW und Kombis nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren und später jährlich vorzunehmen. Die Toleranzfrist beträgt ein Monat vor bis vier Monate nach dem in der Plakette eingestanzten Termin.
Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.
Zubehör
Pannendreieck, Warnweste und Autoapotheke müssen stets mitgeführt werden.
Sie müssen einen Verbandskasten mitführen, der zur Wundversorgung geeignet ist. Verbandkästen, die nach der ÖNorm geprüft sind, sind jedenfalls geeignet. Beachten Sie das Ablaufdatum der abgepackten Verbandsmaterialien.
Der Lenker jedes mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN ISO 20471 entspricht (Warnweste, spezielle reflektierende Streifen in Hosenträgerform, Overall). Zulässige Farben sind gelb, orangerot oder rot, eventuell auch kombiniert.
Günstig ist, eine Warnkleidung für jede mitgeführte Person im Fahrzeug bereitzuhalten.