Außenkontrollen
Überprüfen der Beleuchtung
- Kontrolle auf Zustand (sauber, keine Beschädigungen)
- Funktionskontrolle (einschalten, Rundgangkontrolle)
Beleuchtung vorne:
- Zwei weiße Rückstrahler
- Zwei weiße Begrenzungsleuchten ab 1,6 m Breite oder wenn der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug ist
- Zwei von vorne und von hinten sichtbare Umrissleuchten (nach vorne weißes, nach hinten rotes Licht) ab 2,1 m Breite
Beleuchtung hinten:
- Zwei Schlussleuchten
- Zwei Bremsleuchten, wenn die Bremsleuchten des Zugfahrzeugs verdeckt werden (Ausnahme: landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h)
- Zwei dreieckige rote Rückstrahler
- Zwei Blinkleuchten, wenn die Blinkleuchten des Zugfahrzeugs verdeckt werden
- Kennzeichenbeleuchtung
- Schwere Anhänger bis 6 m Länge müssen mindestens einen Rückfahrscheinwerfer aufweisen. Für längere Anhänger sind zwei Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben. Alle landwirtschaftlichen Anhänger sind von dieser Verpflichtung ebenso ausgenommen wie Anhänger, die vor dem 1. März 2013 typisiert wurden
Beleuchtung seitlich:
- Gelbrote Rückstrahler (35 bis 90 cm über dem Boden)
- Gelbrote Seitenmarkierungsleuchten (Ausnahme: landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h) ab sechs Meter Länge
Außerdem muss am Armaturenbrett des Zugfahrzeugs eine zusätzliche Blinker-Kontrollleuchte für die Blinker des Anhängers angebracht werden, wenn die Blinker-Kontrolle des Autos diese Funktion nicht ohnehin übernimmt.
Rahmen und Unterfahrschutz
- Kontrolle der Befestigung
- Kontrolle auf Beschädigungen
- Kontrolle Deichsel und Zugöse
Räder / Reifen
Die Mindestprofiltiefe beträgt grundsätzlich 1,6 mm, bei M&S-Radialreifen, die als „Winterreifen“ gelten sollen, 4mm. Nachgeschnittene Reifen sind erlaubt.
Ist das Zugfahrzeug mit Spikesreifen ausgerüstet, muss auch der Anhänger Spikesreifen haben (nur bis 1.800 kg höchste zulässige Achslast des Anhängers gestattet).
Bei M&S-Reifen ist dies nicht vorgeschrieben: Sie können das ganze Jahr M&S-Reifen am Anhänger montiert lassen. Im Winter haben Sie die passenden Reifen, während deren schlechtere Eigenschaften im Sommer durch die relativ niedrige Fahrgeschwindigkeit nicht ins Gewicht fallen.
- Profil
- Luftdruck
- Radwechsel erklären
Federung
- Kontrolle auf Blattbruch
- Befestigung
Aufbau, Planen, Ladung
- Planenbefestigung
- Zustand bzw. Risse in der Plane
- Kontrolle aller Verriegelungen der Bordwände
- Sonstige Verschlüsse (z.B. Türverschlüsse, wenn vorhanden)
- Durchrostungen am Aufbau
- Sicherung der Ladung
- Schrauben Drehkranz (wenn vorhanden)
Kennzeichnung
- Kennzeichentafel verschmutzt oder beschädigt
- Aufschriften außen am Fahrzeug: Anhänger (Ausnahme: Wohnwagen) müssen auf der rechten Fahrzeugseite folgende Aufschriften führen:
- Eigenmasse
- Höchste zulässige Gesamtmasse
- Höchste zulässige Achslasten
- Höchste zulässige Nutzlast
- § 57a KFG Plakette Lochung, Toleranz: Die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) ist für Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung fällig. Die Begutachtung kann – ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit vom ersten Tag des vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden.
Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem Fahrzeug ist sowohl nebeneinander als auch aufeinander unzulässig. Die bisherige Plakette muss daher beim Aufkleben einer neuen Plakette entfernt werden.
Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit vom 25 km/h nicht überschritten werden darf, müssen nicht wiederkehrend begutachtet werden