Vorbeifahren, Überholen
Der Kandidat muss beurteilen, ob ein Überholen erforderlich, erlaubt und möglich ist. Der Überholvorgang muss rasch, sicher und ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.
Vorbeifahren nennt man das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, z.B. an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug.
Beim Vorbeifahren müssen Sie einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Das Vorbeifahren ist verboten:
- Wenn andere Straßenbenützer durch das Fahrmanöver gefährdet oder behindert werden könnten
- An gekennzeichneten Schulbussen, wenn die Warnblinkanlage und die zusätzlichen Dreh- oder Blinkleuchten eingeschaltet sind
- An Fahrzeugen, die Fußgänger oder Rollschuhfahrer die Fahrbahn am Fußgängerübergang überqueren lassen
- An Fahrzeugen, die Radfahrer oder Rollschuhfahrer die Fahrbahn auf der Radfahrerüberfahrt überqueren lassen
- An Schienenfahrzeugen im Haltestellenbereich, außer Sie können mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten und fahren höchstens mit Schrittgeschwindigkeit
Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt. Nicht als Überholen gilt:
- Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
- Die freie Wahl des Fahrstreifens
- Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
- Wenn man sich an einem Fahrzeug vorbeibewegt, das auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt
Verkehrsbeurteilung, Kontaktaufnahme, Blicktechnik
Der Kandidat beurteilt, ob ein Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme zu erfolgen hat.
Mögliche Fehler:
- Fährt hinter langsamen Verkehrsteilnehmern nach, obwohl ein Überholen leicht möglich wäre (Fahrrad, Traktor)
- Keine ausreichende Kontaktaufnahme, obwohl erforderlich
- Kein vollständiger 3-S-Blick
- Fehlendes Blickverhalten
- Übersehen eines anderen Fahrzeuges
Überholsicht, Behinderung
Der Kandidat beurteilt, ob ein Vorbeifahren bzw. Überholen aufgrund der allgemeinen Verkehrslage möglich ist.
Mögliche Fehler:
- Setzt an (Umspuren), obwohl die Verkehrslage, die Straßen- oder Sichtverhältnisse ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht erlauben
Rechtzeitige Anzeige
Der Kandidat muss den Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Mögliche Fehler:
- Zu frühe Anzeige
- Kein Anzeigen oder zu spätes Anzeigen
- Nicht koordiniert mit 3-S-Blick
- Blinker wird nach Fahrmanöver nicht ausgeschaltet
Beschleunigen (Gangwahl)
Der Kandidat muss, wenn erforderlich, zurückschalten. Da die Beobachtung der richtigen Ausführung des Schaltvorganges schwierig ist, kann nur aufgrund des Fahrverhaltens indirekt auf die Ausführung geschlossen werden. Das Fahrzeug sollte jedenfalls merklich beschleunigen.
Mögliche Fehler:
- Zu wenig Gas geben
- Kein Zurückschalten, obwohl Drehzahl zu niedrig
- Überholen mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied
Seitenabstand
Von Einspurigen bzw. Personen ist abhängig von Geschwindigkeit und gefahrenerhöhenden Umständen mindestens 1,5 m, von mehrspurigen Fahrzeugen und unbeweglichen Objekten mindestens 1 m Seitenabstand, einzuhalten. Bei Schienenfahrzeugen genügt ein Seitenabstand von mindestens 0,5 m. Diese Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch unterschritten werden, ohne dass dies als Mangel gewertet werden muss.
Mögliche Fehler:
- Abstand geringfügig unterschritten
- Abstand deutlich unterschritten
- Nicht angepasstes Verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand)
Wiedereinordnen
Der Kandidat hat sich vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen zu überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug gegeben ist. Es muss mindestens ein 1-Sekunden-Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Mögliche Fehler:
- Zu knapp, zu geringer Sicherheitsabstand
- Zu knapp, Bremsen des Überholten erforderlich
- Zu lange auf linker Spur fahren
- Kein Kontroll-Blick
- Verringert grundlos die Geschwindigkeit und behindert das überholte Fahrzeug