Rückwärts in Garage

  • Die Garage ist durch mindestens vier Stangen zu markieren, es sollen damit Wände dargestellt werden
  • Länge der Garage: mindestens 8 m
  • Abmessungen der Garage müssen klar erkennbar sein
  • Es ist in einem 90 Grad Rückwärtsbogen in die Garage einzufahren, wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist
  • Das Fahrzeug ist soweit als möglich hinten in der Garage anzuhalten
  • Ein Öffnen der Heckklappe benötigt ca. 0,5 Meter, dieser Abstand ist einzuhalten
  • Ausfahren im 90 Grad Bogen
  • Es ist beim Ein- und Ausfahren mindestens kurzzeitig der volle Lenkradeinschlag des Fahrzeuges auszunützen („enger Bogen“), wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist

Beurteilt wird:

  • Es sind je zwei Korrekturzüge sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren zulässig. Weitere Korrekturzüge bedeuten einen weiteren Versuch
  • Beim Ein- und Ausfahren nicht über seitliche Begrenzungen (Wände!) ragen
  • Annähernd parallel zu Seitenwänden abstellen
  • Aussteigemöglichkeit beachten
  • Blinkverhalten (Einschalten der Warnblinkanlage)