Außenkontrollen

Überprüfen der Beleuchtung

Die folgenden Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler sind für Lastkraftwagen vorgeschrieben:

  • Zwei Leuchten für Begrenzungslicht
  • Zwei Scheinwerfen für Abblendlicht
  • Zwei Schweinwerfer für Fernlicht
  • Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
  • Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
  • Zwei Leuchten für Schlusslicht
  • Zwei Bremsleuchten
  • Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
  • Eine Nebelschlussleuchte
  • Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
  • Rückfahrscheinwerfer (weißes Licht)
  • Kennzeichenbeleuchtung (weißes Licht)
  • Zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler
  • Kraftwagen ab einer Länge von sechs Metern müssen seitlich, links und rechts mit gelbroten Rückstrahlern sowie mit gelbroten Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein

Der Prüfer kontrolliert:

  • Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung
  • Einschalten der Lichtstufen inkl. Zusatzbeleuchtungen
  • Erklären der Lichtstufen und Zusatzbeleuchtungen
  • Zustand, Sauberkeit und eventuelle Beschädigungen
  • Rundgangkontrolle
  • Scheinwerfereinstellung erklären
  • Signaleinrichtungen, Warntafeln:
    An der Rückseite von Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen, Spezialkraftwagen ausgenommen Wohnmobile, Sonderkraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 60km/h Bauartgeschwindigkeit mit jeweils mehr als 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse, sowie an Anhängern die mit diesen Fahrzeugen gezogen werden, sind reflektierende Warntafeln anzubringen

Rahmen und Unterfahrschutz

Der Rahmen des Lkw bildet die Basis des Fahrgestells. Er nimmt alle Achsen, den gesamten Antriebsstrang mit Motor und Getriebe, die Federung, die Anhängekupplung sowie die Leitungen für Elektrik, Hydraulik und Druckluft auf und trägt das Fahrerhaus sowie die Aufbauten.
Da die Fahrzeuge für den flexiblen Einsatz verschiedenster Aufbauten geeignet sein müssen, stellt der Rahmen das überwiegend tragende Element dar. Die Rahmenbauformen und Abmessungen werden auf den jeweiligen Einsatzzweck des Fahrzeuges abgestimmt.

Der Prüfer verlangt:

  • Kontrolle der Befestigungsschrauben
  • Kontrolle auf Risse, Durchrostungen
  • Unterfahrschutz stark verbogen, unrichtig ingestellt, Prüfung auf festen Sitz, Spritzschutz
  • Kippen Fahrerhaus (Erklärung nur dann ausreichend, wenn Flüssigkeitsstände auch ohne Kippen kontrolliert werden können)
  • Anhängekupplung

Federung

Stöße die durch das Fahren auf unebenen Fahrbahnen auftreten, werden durch die Federung abgefangen und durch die Stoßdämpfer gedämpft. Die Bodenhaftung bleibt somit erhalten und es wird außerdem der Fahrkomfort erhöht. Man unterscheidet Schraubenfedern, Blattfedern und die Luftfederung.

Der Prüfer verlangt:

  • Blattfedern: Kontrolle auf Blattbruch, Befestigung
  • Luftfedern: Schäden am Balg, Dichtheit

Schraubenfedern

Schraubenfedern kommen in leichteren Fahrzeugen zumeist an der Vorderachse zum Einsatz.

Blattfedern

Die Blattfederung ist als Parabel- oder Trapezfederung bei Lkw am weitesten verbreitet. Die Blattfedern bestehen aus den einzelnen Federblättern, die in der Mitte vom so genannten „Herzbolzen“ zu einem Federpaket zusammengehalten und zentriert werden. Die „Federbriden“ verbinden das Federpaket mit der Achsplatte.
Parabelfedern sind an den Enden dünner als in der Mitte, wodurch mit zunehmender Belastung der Federwiderstand steigt. Trapezfedern sind schwerer und härter als Parabelfedern und sind daher oft bei Schwerlastfahrzeugen in Verwendung.

Kontrollen und Wartung

  • Herzbolzen und Büchsen der Federaugen auf festen Sitz prüfen
  • Federbriden und Federspangen auf festen Sitz prüfen (Klangprobe mittels Hammerschlag)
  • Federblätter auf Bruch oder Risse kontrollieren
  • Schmierstellen laut Betriebsanleitung abschmieren

Luftfederung

Die Luftfederung nutzt die Komprimierbarkeit von Luft als Federelement. Durch Zupumpen von Luft in den Federbalg, steigt die Federsteifigkeit in gleichem Maße wie die Beladung. Bei Ausfall der Druckluft, ist ein Notbetrieb (Schritttempo zur nächsten Werkstatt) durch integrierte Hartgummi-Einlagen möglich.
Bei luftgefederten Fahrzeugen kann durch Variieren des Luftdruckes in den Federbälgen das Niveau des Fahrzeugaufbaues angepasst werden. Die Höhenanpassung ist vor allem beim Aufsatteln von Sattelanhängern und bei Fahrzeugen mit Wechselaufbauten von Bedeutung und wird per Handsteuerung vorgenommen. Bei Kurvenfahrt bleibt die Ladefläche annähernd waagrecht. Fahrzeuge mit Luftfederung eignen sich außerdem besonders für den Transport empfindlicher Güter.

Kontrollen und Wartung

  • Federbälge auf Beschädigungen (Risse) prüfen
  • Luftfederung durch Abhorchen auf Dichtheit prüfen
  • Leichtgängigkeit der Niveauregelventile prüfen

Unterlegkeile

Bei Kraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ist mindestens (je) ein Unterlegkeil mitzuführen.

  • Vorhandensein der Keile (zeigen, anlegen)

Aufbau, Planen, Ladung

  • Planenbefestigung
  • Zustand bzw. Risse in der Plane
  • Kontrolle aller Verriegelungen der Bordwände
  • Sonstige Verschlüsse
  • Durchrostungen am Aufbau
  • Sicherung der Ladung
  • Sichere Befestigung der Windleiteinrichtungen
  • Reinigung nach Witterungseinflüsse
  • Kontrolle von Scheiben und Sichtfeld