Außenkontrollen

Überprüfen der Beleuchtung

Die folgenden Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler sind für Omnibusse vorgeschrieben:

  • Zwei Leuchten für Begrenzungslicht
  • Zwei Scheinwerfen für Abblendlicht
  • Zwei Schweinwerfer für Fernlicht
  • Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
  • Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
  • Zwei Leuchten für Schlusslicht
  • Zwei Bremsleuchten
  • Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
  • Eine Nebelschlussleuchte
  • Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
  • Rückfahrscheinwerfer (weißes Licht)
  • Kennzeichenbeleuchtung (weißes Licht)
  • Zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler
  • Kraftwagen ab einer Länge von sechs Metern müssen seitlich, links und rechts mit gelbroten Rückstrahlern sowie mit gelbroten Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.

Der Prüfer kontrolliert:

  • Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung
  • Einschalten der Lichtstufen inkl. Zusatzbeleuchtungen
  • Erklären der Lichtstufen und Zusatzbeleuchtungen
  • Zustand, Sauberkeit und eventuelle Beschädigungen
  • Rundgangkontrolle
  • Scheinwerfereinstellung erklären
  • Signaleinrichtungen

Rahmen und Unterfahrschutz

Der Prüfer verlangt:

  • Kontrolle der Befestigungsschrauben
  • Kontrolle auf Beschädigungen
  • Anhängekupplung

Federung

  • Dichtheit

Unterlegkeile

Bei Kraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ist mindestens (je) ein Unterlegkeil mitzuführen.

  • Vorhandensein der Keile (zeigen, anlegen)

Aufbau, Ladung

  • Verriegelungen der Verschlüsse
  • Durchrostungen am Aufbau
  • Sicherung der Ladung
  • Reinigung nach Witterungseinflüssen
  • Kontrolle von Scheiben, Sichtfeld, Einstiegen