Außenkontrollen
Überprüfen der Beleuchtung
Die folgenden Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler sind für Omnibusse vorgeschrieben:
- Zwei Leuchten für Begrenzungslicht
- Zwei Scheinwerfen für Abblendlicht
- Zwei Schweinwerfer für Fernlicht
- Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
- Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
- Zwei Leuchten für Schlusslicht
- Zwei Bremsleuchten
- Zwei Umrissleuchten ab einer Fahrzeugbreite von 2,10 m
- Eine Nebelschlussleuchte
- Zwei Blinkleuchten (gelbrot)
- Rückfahrscheinwerfer (weißes Licht)
- Kennzeichenbeleuchtung (weißes Licht)
- Zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler
- Kraftwagen ab einer Länge von sechs Metern müssen seitlich, links und rechts mit gelbroten Rückstrahlern sowie mit gelbroten Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.
Der Prüfer kontrolliert:
- Vorhandensein der vorgeschriebenen Beleuchtung
- Einschalten der Lichtstufen inkl. Zusatzbeleuchtungen
- Erklären der Lichtstufen und Zusatzbeleuchtungen
- Zustand, Sauberkeit und eventuelle Beschädigungen
- Rundgangkontrolle
- Scheinwerfereinstellung erklären
- Signaleinrichtungen
Rahmen und Unterfahrschutz
Der Prüfer verlangt:
- Kontrolle der Befestigungsschrauben
- Kontrolle auf Beschädigungen
- Anhängekupplung
Federung
- Dichtheit
Unterlegkeile
Bei Kraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ist mindestens (je) ein Unterlegkeil mitzuführen.
- Vorhandensein der Keile (zeigen, anlegen)
Aufbau, Ladung
- Verriegelungen der Verschlüsse
- Durchrostungen am Aufbau
- Sicherung der Ladung
- Reinigung nach Witterungseinflüssen
- Kontrolle von Scheiben, Sichtfeld, Einstiegen