Außenkontrollen

Überprüfen der Beleuchtung

  • Einschalten der Lichtstufen inkl. Zusatzbeleuchtung
  • Funktion, Zustand, Sauberkeit

Federung am Anhänger

  • Kontrolle auf Blattbruch
  • Fester Sitz
  • Befestigung

Unterlegkeile

Bei Kraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ist mindestens (je) ein Unterlegkeil mitzuführen.

  • Vorhandensein der Keile (zeigen, anlegen)

Aufbau

Fahrerkabine (Zustand, Aufschriften):

  • In einer geschlossenen Fahrerkabine muss „Beim Kippen festhalten – nicht abspringen!“ angeschrieben sein
  • Zapfwellenschutz
  • Kontrolle aller Verriegelungen der Bordwände
  • Sonstige Verschlüsse
  • Beschädigugen am Aufbau
  • Sicherung der Ladung
  • Hydraulikanlage und eventuelle Anbaugeräte (z.B. Frontlader) für Fahrt auf öffentlichen Straßen vorbereiten und kontrollieren

Kennzeichentafel und Aufschriften

  • Kennzeichentafel verschmutzt oder beschädigt
  • Aufschriften außen am Fahrzeug:
    • Auf der rechten Seite von Zugmaschinen und Anhängern muss angeschrieben sein: Eigenmasse, höchste zulässige Gesamtmasse, höchste zulässige Achslast(en), bei Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast
    • Zusätzlich für Anhänger (ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg: Name des Fahrzeugherstellers, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), Länge („L“) und Breite („W“) des Fahrzeugs, Angaben zur Bestimmung der Gesamtlänge der Fahrzeugkombination („b“ oder „lb“)
    • An nicht zum Verkehr zugelassenen gebremsten Anhängern bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft muss angeschrieben sein: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), Baujahr, Höchstmasse des Anhängers , Bestätigung des Herstellers, dass die Bremse die notwendigen Verzögerungswerte erreichen kann
  • Begutachtungsplakette: Die wiederkehrende Begutachtung ist zum Jahrestag der Erstzulassung vorgeschrieben, die Begutachtungsplakette wird auf der rechten Seite der Windschutzscheibe (ist keine vorhanden, auf der rechten Seite des Fahrzeugs) aufgeklebt. Überziehungstoleranz: Ein Monat vor, vier Monate nach der Lochung. 
    Ausgenommen von der wiederkehrenden Begutachtung sind
    • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 30 km/h
    • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h
    • Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf
  • Statt Kennzeichentafeln führen Zugmaschinen vorne meistens weiß rückstrahlende Tafeln oder weiße Rückstrahler
  • Am Heck von Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h muss eine weiße Tafel (15 x 20 cm) mit der schwarzen Schrift „25 km“ angebracht sein. Höhere Bauartgeschwindigkeiten müssen nicht angegeben werden