Außenkontrollen
Überprüfen der Beleuchtung
- Einschalten der Lichtstufen inkl. Zusatzbeleuchtung
- Funktion, Zustand, Sauberkeit
Federung am Anhänger
- Kontrolle auf Blattbruch
- Fester Sitz
- Befestigung
Unterlegkeile
Bei Kraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhängern über 750 kg höchster zulässiger Gesamtmasse ist mindestens (je) ein Unterlegkeil mitzuführen.
- Vorhandensein der Keile (zeigen, anlegen)
Aufbau
Fahrerkabine (Zustand, Aufschriften):
- In einer geschlossenen Fahrerkabine muss „Beim Kippen festhalten – nicht abspringen!“ angeschrieben sein
- Zapfwellenschutz
- Kontrolle aller Verriegelungen der Bordwände
- Sonstige Verschlüsse
- Beschädigugen am Aufbau
- Sicherung der Ladung
- Hydraulikanlage und eventuelle Anbaugeräte (z.B. Frontlader) für Fahrt auf öffentlichen Straßen vorbereiten und kontrollieren
Kennzeichentafel und Aufschriften
- Kennzeichentafel verschmutzt oder beschädigt
- Aufschriften außen am Fahrzeug:
- Auf der rechten Seite von Zugmaschinen und Anhängern muss angeschrieben sein: Eigenmasse, höchste zulässige Gesamtmasse, höchste zulässige Achslast(en), bei Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast
- Zusätzlich für Anhänger (ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg: Name des Fahrzeugherstellers, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), Länge („L“) und Breite („W“) des Fahrzeugs, Angaben zur Bestimmung der Gesamtlänge der Fahrzeugkombination („b“ oder „lb“)
- An nicht zum Verkehr zugelassenen gebremsten Anhängern bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit in der Land- und Forstwirtschaft muss angeschrieben sein: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), Baujahr, Höchstmasse des Anhängers , Bestätigung des Herstellers, dass die Bremse die notwendigen Verzögerungswerte erreichen kann
- Begutachtungsplakette: Die wiederkehrende Begutachtung ist zum Jahrestag der Erstzulassung vorgeschrieben, die Begutachtungsplakette wird auf der rechten Seite der Windschutzscheibe (ist keine vorhanden, auf der rechten Seite des Fahrzeugs) aufgeklebt. Überziehungstoleranz: Ein Monat vor, vier Monate nach der Lochung.
Ausgenommen von der wiederkehrenden Begutachtung sind- Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 30 km/h
- Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf
- Statt Kennzeichentafeln führen Zugmaschinen vorne meistens weiß rückstrahlende Tafeln oder weiße Rückstrahler
- Am Heck von Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h muss eine weiße Tafel (15 x 20 cm) mit der schwarzen Schrift „25 km“ angebracht sein. Höhere Bauartgeschwindigkeiten müssen nicht angegeben werden