Zufahren zur Haltestelle bzw. zum Halteplatz

Der Kandidat fährt die Haltestelle ohne Personengefährdung (umsichtig, Wahl der entsprechenden Geschwindigkeit) an. Er wählt den richtigen Haltepunkt, sodass ein gefahrloses Ein- bzw. Aussteigen möglich ist (Türbereiche werden nicht durch Bäume, Schneehaufen, Verkehrszeichen und dgl. verstellt).

Das Fahrzeug wird möglichst rucklos angehalten, da Fahrgäste gerade kurz vor Erreichen der Haltestelle bereits ihren Platz verlassen und sich eventuell nicht ausreichend festhalten könnten. Bei vorhandenen Gehsteigkanten ist der Bus parallel mit einem möglichst geringen Seitenabstand dazu abzustellen, wobei keine wartenden Personen gefährdet werden dürfen.

Im Gelegenheitsverkehr wählt der Kandidat einen Halteplatz, an dem die Fahrgäste gefahrlos (z.B. auf einen Gehsteig bzw. auf der dem Verkehr abgewandten Seite) aussteigen können.

Mögliche Fehler:

  • Mehr als 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand/zur Gehsteigkante
  • Zwischen 50 und 25 cm Abstand vom Fahrzeug zur Gehsteigkante
  • Gefährdung von wartenden Personen
  • Zu schnelle Einfahrtgeschwindigkeit
  • Keine Möglichkeit zum Aussteigen (z.B. durch parkende Autos, Straßenlaternen)
  • Verkehrsbehinderndes Abstellen für andere Verkehrsteilnehmer